Palantir-Klage: Das Urteil

13.6.2026
Die Gegendarstellungsklage von Palantir ist vom Zürcher Handelsgericht erstinstanzlich entschieden worden. Eine einzige Gegendarstellungsforderung wird gutgeheissen – und 22 abgewiesen. Das stärkt die gemeinsame Recherche von WAV und Republik.

Gemeinsame Recherchen des WAV Recherchekollektivs und der Republik untersuchten die Geschäfte von Palantir in der Schweiz. Dazu erschienen im Dezember 2025 zwei Artikel bei der Republik. In der Folge reichte Palantir vor dem Zürcher Handelsgericht eine Klage ein, um zwei ausführliche Gegendarstellungen gerichtlich durchzusetzen.

Nun hat das Zürcher Handelsgericht in der Sache entschieden. Zur Gegendarstellung, die den ersten Artikel betrifft, urteilt es: «Das Gegendarstellungsgesuch (...) ist vollumfänglich abzuweisen.»

Von der Gegendarstellungs-Forderung zum zweiten Artikel wies das Gericht elf von zwölf Forderungen ab – lediglich eine erkannte es als zulässig an.

Von insgesamt 23 Gegendarstellungsforderungen hat das Gericht also nur einer einzigen stattgegeben. Die Republik hat entschieden, sämtliche Gerichtsdokumente publik zu machen. Gemäss dem Urteil des Gerichts ist Palantir, wie es in der Urteilsbegründung heisst, zu 95 Prozent unterlegen, die Republik zu fünf Prozent. Die Republik und das WAV Recherchekollektiv betrachten das als erdrückenden Sieg.

Das Urteil könnte weitergezogen werden und ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Jennifer Steiner, Balz Oertli, Adrienne Fichter und Daniel Binswanger haben das Urteil eingeordnet.

Hier geht’s zum Artikel: https://www.republik.ch/2026/06/13/palantir-gegen-die-republik-das-urteil

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