Unversichert hinter Gittern

Jede:r dritte in der Schweiz Inhaftierte hat keine Krankenversicherung. Das verstösst gegen internationale Menschenrechtsstandards. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache.

Ausländische Gefangene ohne festen Wohnsitz in der Schweiz fallen nicht unter das Krankenkassenobligatorium. So sind laut Schätzung der Behörden rund ein Drittel der in der Schweiz inhaftierten Personen nicht versichert. Das verstösst gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Nach jahrelangen Diskussionen und Abklärungen ist nun eine Lösung in Sicht. Auch hinter Gitter sollen in Zukunft alle obligatorisch versichert werden.

Doch der aktuelle Gesetzesentwurf lässt einige zentrale Fragen offen, wie die Recherche von Jennifer Steiner und Balz Oertli in der WOZ zeigt.