Von der Schweiz mitfinanziert: Kinder­lager verstiess gegen Menschen­rechte

30.3.2026
Im Geflüchteten­lager auf der griechischen Insel Samos wurden Minder­jährige unter katastrophalen Verhältnissen gefangen gehalten. Jetzt fordert ein Uno-Gremium, dass Betroffene auf Schaden­ersatz klagen können.

Die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat bestätigt, was das WAV Recherchekollektiv vor einem Jahr gemeinsam mit dem griechischen Investigativmedium Solomon und der Republik aufgedeckt hatte: Die «Safe Area» des Geflüchtetenlagers auf Samos war kein Schutzraum – sondern ein Kindergefängnis. Und die Schweiz hat seinen Betrieb mitfinanziert.

Zwischen Herbst 2024 und Frühling 2025 wurden unbegleitete Minderjährige in der «Safe Area» des Geflüchtetenlagers auf der griechischen Insel Samos unter katastrophalen Bedingungen festgehalten – in überfüllten Unterkünften, ohne ausreichende medizinische Versorgung, mit regelmässigen Polizeiübergriffen und ohne die Möglichkeit, das Gelände zu verlassen. Die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hält in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht fest, dass Griechenland damit mehrfach gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstiess – und fordert, dass die fünf betroffenen Jugendlichen Schadenersatz einklagen können.

WAV-Journalist Lorenz Naegeli und Lukas Häuptli haben für die Republik nachgefasst: Die Schweiz, die den Betrieb der «Safe Area» von Februar 2024 bis Oktober 2025 mit einem einstelligen Millionenbetrag mitfinanzierte, hat inzwischen entschieden, ihre Beiträge an Griechenland bis 2029 zu verlängern. Ob diese auch in die «Safe Area» fliessen, ist jedoch unklar. 

Eine unabhängige Untersuchung der Missstände steht bis heute aus. Die Menschenrechtsorganisationen Asylex und Human Rights Legal Project unterstreichen die Wichtigkeit des UNO-Berichts. Sie fordern Aufklärung und Verantwortungsübernahme. 

Artikel in der Republik, 30.3.26